AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (NATIONAL) Herstellerverkauf/Onlineshop

1. GELTUNGSBEREICH; ALLGEMEINES

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB NATIONAL) des Herstellerverkauf/Onlineshop, Unterstadt 12, 72401 Haigerloch,(nachfolgend: „Herstellerverkauf/Onlineshop“ bzw. „wir“) gelten für sämtliche Geschäfte über die Lieferung von Waren an den Kunden durch Herstellerverkauf/Onlineshop, sofern der Kunde seine für den Vertrag maßgebliche Niederlassung in Deutschland hat
  • Der Anwendungsbereich dieser AGB ist beschränkt auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern.
  • Diese AGB gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis von oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden ausführen.
  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  • Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen Herstellerverkauf/Onlineshop und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
  • Rechte, die Herstellerverkauf/Onlineshop nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zu stehen, bleiben unberührt.

 

2. RECHTE AN UNTERLAGEN

  • Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  • Alle (Urheber-)Rechte an von uns gefertigten Mustern, Vorrichtungen, Werkzeugen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Plänen, insbesondere Patent-, Urheber -und Erfinderrechte, stehen ausschließlich uns zu. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, sofern wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung hierzu erteilt haben.
  • Im Überlassen von vorbezeichneten Gegenständen liegt keine Rechteübertragung oder –einräumung (Nutzungslizenz) vor.

 

3. VERTRAGSSCHLUSS

  • Unsere Angebote sind, sofern sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.
  • Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder unsere Leistungserbringung zustande. Zur Annahme eines vom Kunden unterbreiteten Angebots durch schriftliche Auftragsbestätigung sind wir innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen ab Zugang des Angebots bei uns berechtigt. Kommt der Vertragsschluss durch Leistungserbringung zustande, so muss diese innerhalb von drei Wochen ab Erhalt des Kundenangebots bei Herstellerverkauf/Onlineshop erbracht sein.

 

4. VERTRAGSINHALT

  • Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere der Auftragsbestätigung.
  • Die Vereinbarung einer Garantie bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB).
  • Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von Herstellerverkauf/Onlineshop geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Kunden nicht unzumutbar belasten.

 

5. LIEFERFRIST; HÖHERE GEWALT; TEILLIEFERUNG

  • Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei Lieferfristen um ungefähre Angaben. Der tatsächliche Auslieferungszeitpunkt wird durch Herstellerverkauf/Onlineshop mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt
  • Der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Die Lieferzeit beginnt nicht, bevor der Kunde seinen Mitwirkungspflichten diesbezüglich nachgekommen ist.
  • Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Kunden, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Kunde die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
  • Herstellerverkauf/Onlineshop steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu
  • Eine vereinbarte Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt).
  • Die Lieferfrist verlängert sich im Falle höherer Gewalt angemessen, wobei bei der Bemessung die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Herstellerverkauf/Onlineshop wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so ist sowohl der Kunde als auch Herstellerverkauf/Onlineshop zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an Herstellerverkauf/Onlineshop auswirken.
  • Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  • Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Lieferfrist richten sich nach Punkt 11.

 

6. GEFAHRÜBERGANG

  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an den Kunden, seinen Frachtführer oder einen von ihm bezeichneten Dritten über.
  • Nimmt der Kunde die zur Auslieferung bereit erklärte Ware am Auslieferungszeitpunkt (Punkt 5) nicht ab, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs zum Auslieferungszeitpunkt auf den Kunden über.

 

7. ANNAHMEVERZUG; VERZÖGERUNGSSCHADEN

  • Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab (6.) oder gerät er auf andere Weise in Annahmeverzug, so schuldet er Herstellerverkauf/Onlineshop pro angefangener Woche einen Betrag in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes bzw. des Wertes der Teillieferung, insgesamt jedoch maximal 5 % des Auftragswertes bzw. des Wertes der Teillieferung zu zahlen.
  • Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren, Herstellerverkauf/Onlineshop der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

8. PREISE;ZAHLUNGSBEDINGUNGEN; PREISANPASSUNG

  • Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Sämtliche etwa anfallenden sonstigen Kosten, insbesondere für die Abwicklung von Zahlung, Transport, Ein- und Ausfuhrzölle, Gebühren etc. trägt der Kunde.
  • Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.
  • Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung innerhalb von 14Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Zahlungen sind am Sitz von Herstellerverkauf/Onlineshop in Haigerloch, Deutschland, zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.
  • Liegen zwischen Vertragsschluss und Gefahrübergang mehr als zweiundzwanzig Wochen und haben wir das Überschreiten dieses Zeitraums nicht schuldhaft herbeigeführt, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend den uns entstandenen Produktionsmehrkosten, insbesondere aufgrund von gestiegenen Rohstoffpreisen, zu erhöhen. 9.

 

MÄNGELRÜGE

  • Der Kunde ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Gefahrübergang auf die Mangelfreiheit zu untersuchen und hierbei entdeckte Mängel zu rügen.
  • Zeigt sich ein Mangel, der im Rahmen der Untersuchung nach Absatz 1 nicht erkennbar war, ist dieser innerhalb von drei Arbeitstagen ab tatsächlicher Entdeckung zu rügen.
  • Etwaig entdeckte Mängel sind uns gegenüber in Textform zu rügen. Die Rüge hat unter Angabe einer detaillierten Schilderung zu erfolgen, anhand derer die vermuteten Ursachen sowie die Auswirkungen ersichtlich sind. Auf Verlangen ist uns geeignetes Dokumentationsmaterial, insbesondere Lichtbilder, zur Verfügung zu stellen.
  • Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht nach, gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrechte stehen ihm nicht zu. Dies gilt nicht, sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen hatten.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die mit der unberechtigt vorgenommenen Mängelrüge verbundenen Kosten von Herstellerverkauf/Onlineshop zu tragen.
  • Die Fristen Absatz 1 und 2 beginnen, sofern eine Dokumentation von Herstellerverkauf/Onlineshop geschuldet ist, erst, wenn der Kunde die Dokumentation erhalten hat.

 

10. GEWÄHRLEISTUNG

  • Herstellerverkauf/Onlineshop leistet Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache). Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt Herstellerverkauf/Onlineshop.
  • Herstellerverkauf/Onlineshop ist berechtigt, die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen.
  • Aufwendungen der Nacherfüllung übernimmt Herstellerverkauf/Onlineshop insoweit diese zweckdienlich und erforderlich sind. Mehraufwendungen der Nacherfüllung die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen als den ursprünglichen Ort der Verwendung verbracht wird, übernimmt Herstellerverkauf/Onlineshop nicht.
  • Das Recht von Herstellerverkauf/Onlineshop, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Nacherfüllung ganz oder teilweise zu verweigern, bleibt unberührt.
  • Im Rahmen der Nacherfüllung ersetzte Teile werden Eigentum von Herstellerverkauf/Onlineshop und sind herauszugeben.
  • Ansprüche auf Gewährleistung von Mängeln, die auf unsachgemäße Handhabung des Kunden oder die Missachtung der Nutzungshinweise zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
  • Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln –mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen -verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nicht erkennbaren Mängeln. (Punkt 9 Absatz 2)
  • Für die Geltendmachung von Schadensersatz gilt zusätzlich Punkt 11.

 

11. HAFTUNG

  • Herstellerverkauf/Onlineshop haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Herstellerverkauf/Onlineshop haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn Herstellerverkauf/Onlineshop wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
  • Herstellerverkauf/Onlineshop haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten
  • Herstellerverkauf/Onlineshop haftet gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes.
  • Im Falle der Vereinbarung einer vertraglichen Garantie haftet Herstellerverkauf/Onlineshop entsprechend der Garantieerklärung.
  • Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

12. UNTERSTÜTZUNG IN PRODUKTHAFTUNGSFÄLLEN

  • Der Kunde wird Produkte im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte nicht verändern. Er wird insbesondere vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde Herstellerverkauf/Onlineshop im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn der Kunde ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.
  • Ist Herstellerverkauf/Onlineshop zur Einleitung von Maßnahmen, insbesondere zur Produktwarnung oder zum Produktrückruf verpflichtet, so wird der Kunde Herstellerverkauf/Onlineshop mit besten Kräften unterstützen.
  • Der Kunde wird Herstellerverkauf/Onlineshop unverzüglich in Schriftform über ihm bekannt werdende Risiken informieren.

 

13. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

  • Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  • Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Absatz 1 entsprechend.
  • Absatz 1 und 2 gelten nicht, sofern dem Kunden hierdurch die Geltendmachung eines Anspruchs verwehrt würde, der in einer engen synallagmatischen Verknüpfung mit der von Herstellerverkauf/Onlineshop geltend gemachten Forderung steht.

 

14. EIGENTUMSVORBEHALT

  • Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der geschäftlichen Beziehung herrührenden Forderungen unser Eigentum(Vorbehaltsware).Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die sich zugunsten von Herstellerverkauf/Onlineshop ergebende Saldoforderung.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
  • Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für Herstellerverkauf/Onlineshop. Wird Vorbehaltsware mit anderen, nicht Herstellerverkauf/Onlineshop gehörenden Gegenständen zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwirbt Herstellerverkauf/Onlineshop Miteigentum an der neuen Sache. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung.
  • Erfolgt durch den Kunden eine Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zu einer einheitlichen Sache und ist einer der andere Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so steht Herstellerverkauf/Onlineshop anteiliges Eigentum an der entstehenden Sache zu. Der Miteigentumsanteil bemisst sich nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Der Kunde tritt bereits jetzt dieses Miteigentum an Herstellerverkauf/Onlineshop, wobei Herstellerverkauf/Onlineshop die Abtretung bereits jetzt annimmt.
  • Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde mit allen Nebenrechten bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Sicherung an Herstellerverkauf/Onlineshop ab. Herstellerverkauf/Onlineshop nimmt diese Abtretung an. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten. Herstellerverkauf/Onlineshop ist ermächtigt, die sich ergebenden Kaufpreisforderungen bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung der Zahlung an Herstellerverkauf/Onlineshop für Rechnung von Herstellerverkauf/Onlineshop einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde nicht befugt. Herstellerverkauf/Onlineshop wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung hat der Kunde Herstellerverkauf/Onlineshop die zur Einziehung der Forderung notwendigen Angaben unter Vorlage der entsprechenden Lieferverträge mit seinen Abnehmern, den Rechnungen und einer Übersicht über die Zahlungen der Abnehmer an den Kunden zu übermitteln.
  • Über Zugriffe Dritter auf Waren, an denen Herstellerverkauf/Onlineshop Eigentum hat, insbesondere auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware und die Forderungen von Herstellerverkauf/Onlineshop, hat der Kunde Hersteller/Onlineshop unverzüglich in Textform zu unterrichten und die für eine Abwehr erforderlichen Informationen und Dokumente zu übermitteln.
  • Soweit der realisierbare Wert der Herstellerverkauf/Onlineshop zustehenden Sicherungsrechte alle an Herstellerverkauf/Onlineshop noch nicht bezahlten Forderungen gegenüber dem Kunden um mehr als zehn Prozent übersteigt, ist Herstellerverkauf/Onlineshop auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der Sicherungsrechte verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherungsrechte steht Herstellerverkauf/Onlineshop zu.

 

15. ANWENDBARES RECHT

  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz von Herstellerverkauf/Onlineshop in Calw, Deutschland, zuständige Gericht. • Herstellerverkauf/Onlineshop ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

16. NUTZUNGSRECHTE

  • Herstellerverkauf/Onlineshop räumt dem Kunden an Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten und Know-how ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang ein, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist. Das Kopieren auf andere, im Vertrag nicht genannte Maschinen, Systeme und Datenverarbeitungseinheiten ist dem Kunden untersagt.
  • Jegliche darüber hinaus gehende Nutzung ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Herstellerverkauf/Onlineshop gestattet.

 

17. SCHRIFTFORM

  • • Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis 18. SALVATORISCHE KLAUSEL
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes.
  • Die Parteien verpflichten sich, einvernehmlich eine wirksame Regelung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.
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